Verfassungsgerichtshof kippt neues Kommunalwahlrecht – FDP: Sieg für die kommunale Demokratie, Niederlage für das schwarz-rot-grüne Machtkartell

Die Klage der Freien Demokraten gegen das neue Kommunalwahlrecht war erfolgreich. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute das von CDU, SPD und Grünen beschlossene neue Kommunalwahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Das sogenannte „Rock-Verfahren“ benachteilige systematisch kleinere Parteien und verstößt damit gegen das Recht auf Chancengleichheit und die Gleichheit der Wahl. Für die Freien Demokraten ist das Urteil ein klarer Erfolg für den Rechtsstaat und die Demokratie. Auch in Südwestfalen hätte das neue Kommunalwahlgesetz von CDU, SPD und Grünen den Wählerwillen bei der Zusammensitzung von Kreistagen sowie Städte- und Gemeinderäten verzerrt.

Dazu erklärt Angela Freimuth, stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Vorsitzende der FDP Westfalen-West: „Das Urteil ist ein klares Stoppsignal für parteitaktische Manipulationen am Wahlrecht. CDU, SPD und Grüne haben versucht, sich mit einer verfassungswidrigen Neuregelung der Sitzverteilung im Kommunalwahlrecht Vorteile zu verschaffen – auf Kosten der Wählerinnen und Wähler. Das wurde zu Recht gestoppt. Der Verfassungsgerichtshof hat bestätigt, dass die Reform zu einer systematischen Verzerrung der Erfolgswertgleichheit geführt hat – und damit gegen die Verfassung verstößt. Das ist ein Sieg für die kommunale Demokratie und die Integrität unseres Wahlsystems. Ein Wahlrecht muss über jeden Zweifel und Parteilichkeit erhaben sein. Wir Freie Demokraten haben von Anfang an deutlich gemacht: Wir stehen für faire Wahlen, gleichen Erfolgswert und eine starke kommunale Demokratie – im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.“

Die Freien Demokraten werden sich auch weiterhin mit Nachdruck für ein verfassungskonformes, transparentes und gerechtes Wahlrecht einsetzen.